Du hast den Tipp erhalten, dich zum Thema Pflegegrad für dein Kind zu erkundigen? Dann lies hier weiter für die ersten Infos zum Pflegegrad für Kinder.
Der Pflegegrad ist eine Einstufung, die den Grad der benötigten Unterstützung eines Kindes bei alltäglichen Aktivitäten aufgrund von körperlichen, geistigen und/ oder psychischen Entwicklungsstörungen, Erkrankungen oder einer Behinderung beschreibt. Die Einstufung wird im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung vorgenommen und erfolgt in der Regel durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK).
Je nach Pflegegrad können unterschiedliche Leistungen in Anspruch genommen werden, die für eine Entlastung sorgen sollen: Sachleistungen, Geldleistungen, Dienstleistungen und mehr.
Wenn ich Eltern im Elterngespräch das erste Mal auf den Pflegegrad anspreche sind diese oft im ersten Moment sehr verunsichert. Pflegegrad – bei diesem Begriff haben viele Menschen einfach ein ganz bestimmtes Bild im Kopf. Meist ist es folgendes: Ein älterer Mensch kann nicht mehr alleine aufstehen, so dass der Sozialdienst morgens zum Waschen, Anziehen und Mobilisieren kommen muss. Eine Mutter antwortete mir letztens entsprechend entsetzt: „Was? Also waschen kann ich mein Kind wohl noch gut selbst – da brauchen wir niemanden!“.
Was eben viele nicht wissen: Es gibt Abstufungen von Pflegebedürftigkeit und wir müssen die Pflege und Betreuung von Kindern auch noch einmal abgrenzen von der älterer Menschen. Pflege bedeutet zudem auch nicht ausschließlich Mobilisierung oder Waschen einer Person. Auch der Aufwand, den man für die Fahrten zu Arzt- oder Therapiepraxen hat, zählt als Pflegeaufwand. Auch die Strukturierung des Tages und die Begleitung durch die Tagesroutinen bedeutet Pflege.
Letztlich ist das Begleiten der Entwicklung eines Kindes auch Pflege. Beim Pflegegrad geht es nun darum, inwieweit diese Entwicklungsbegleitung mehr Ressourcen erfordern (Zeit, Energie, Handlungen, etc) als bei anderen gleichaltrigen Kindern.
Welche Bereiche werden für die Feststellung eines Pflegegrades bei Kindern begutachtet?
„Die Einschätzung richtet sich ausschließlich danach, ob die Person in der Lage ist, ohne personelle Unterstützung eine Körperhaltung einzunehmen/zu wechseln und sich fortzubewegen. Zu beurteilen sind hier ausschließlich motorische Aspekte wie Körperkraft, Balance, Bewegungskoordination et cetera und nicht die zielgerichtete Fortbewegung. Hier werden nicht die Folgen kognitiver Beeinträchtigungen auf Planung, Steuerung und Durchführung motorischer Handlungen abgebildet.“ [1]
Hier geht es um „Aspekte wie Erkennen, Entscheiden oder Steuern als Denkprozesse. Die kognitiven Funktionen beinhalten die Verarbeitung von äußeren Reizen.“ [1]
In diesem Modul geht es um Verhaltensweisen und psychische Problemlagen als Folge von Gesundheitsproblemen, häufig psychische Erkrankungen, die immer wieder auftreten und auf Dauer personelle Unterstützung erforderlich machen. Es geht hier um Unterstützung des pflege- bedürftigen Menschen
bei der Bewältigung von belastenden Emotionen (wie zum Beispiel Panikattacken),
beim Abbau psychischer Spannungen,
bei der Impulssteuerung,
bei der Förderung positiver Emotionen durch Ansprache oder körperliche Berührung,
bei der Vermeidung von Gefährdungen im Lebensalltag,
bei Tendenz zu selbstschädigendem Verhalten.“ [1]
Hyperaktives/hyperkinetisches Verhalten wird hier z.B. gesichtet unter „motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten“
„In diesem Modul geht es um Körperpflege, An- und Auskleiden, Ernährung und die Blasen- und Darmentleerung.“ [1]
Leitfrage: Wie viel Unterstützung braucht das Kind? Was kann es schon so selbständig? Wobei braucht das Kind personelle Unterstützung in Form von Übernahme ganzer Handlungen oder Handlungsschritten? Wobei benötigt es häufige Erinnerungen, verbale Strukturierungshilfen, etc.?
In diesem Modul geht es um ärztlich angeordnete Maßnahmen, “ (…) die gezielt auf eine bestehende Erkrankung ausgerichtet und für voraussichtlich mindestens sechs Monate erforderlich sind. Die ärztliche Anordnung kann sich auch auf nichtverschreibungspflichtige Medikamente oder äußerliche Anwendungen oder Übungsbehandlungen beziehen.“
In diesem Modul wird also auch gewichtet, ob ein Kind Therapien erhält wie Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie o.ä. und ob regelmäßige häusliche Übungen durchgeführt werden müssen.
In diesem Modul geht es darum, wie selbständig ein Kind bereits ist bei
- der Tagesgestaltung bzw. bei der Anpassung an ggf. plötzlichen Veränderungen in der Gewohnheit
- Ruhen und Schlafen
- sich beschäftigen
- Zukunftsplanungen (Zeiträume über den Tag hinaus berücksichtigen)
- Interaktion mit Personen im direkten Kontakt
- Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfeldes (also auch: Freundschaften eingehen und halten können, Kontakt zu Personen adäquat meiden, die dem Kind nicht gut tun – gesunden Abstand halten)
Als Ergotherapeutin bekomme ich einen recht umfassenden Eindruck in den Alltag der Familien. Ich kann daher oft gut abschätzen, ob die Beantragung eines Pflegegrades Sinn machen könnte. Sprich mich gerne an, wenn du Fragen hast.
Du kannst dir auch selbst einen Überblick verschaffen. Ich nutze gern folgenden Pflegegradrechner in der kostenlosen Basisversion: www.mein-pflegegrad-rechner.de
Solltest du damit alleine nicht zurechtkommen, macht eine Coachingstunde mit mir ggf. Sinn. Wir können das Ganze auch im Rahmen einer Therapiestunde (Beratungsstunde) durchgehen.